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Finanzierung
Bonus-Malus-Regelung
Bonus-Malus-Regelung
In
Verkehrsverträgen
oder anderen Vereinbarungen zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen werden häufig Boni angerechnet, falls eine bessere Leistung erbracht wird als vereinbart (z. B. in Form einer hohen Pünktlichkeitsquote). Bei Nichterfüllung bzw. schlechterer Leistung als vereinbart werden Mali angerechnet.
Die vereinbarten Zahlungen des Aufgabenträgers an das Verkehrsunternehmen erhöhen bzw. reduzieren sich entsprechend der Regelung. Verkehrsverträge werden mit unterschiedlichen Risikoverteilungen geschlossen. Bei sogenannten Bruttoverträgen liegt das Erlösrisiko beim Auftraggeber. Von Fahrgastgewinnen oder -verlusten bleibt das Verkehrsunternehmen grundsätzlich unberührt. Daher erhält eine Bonus-Malus-Regelung in diesen Fällen eine besondere Bedeutung, weil sie den vergleichsweise geringeren Anreiz, Fahrgastgewinne zu realisieren bzw. Fahrgastverluste zu vermeiden, verstärkt.
Weitere Begriffe zum Thema Finanzierung
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Gemeindeverkehrs- finanzierungsgesetz (GVFG)
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