Bild: Deutsche Bahn AG
Die Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), stellen in Deutschland direkt rund 240.000 sichere Arbeitsplätze zur Verfügung. Sie sind regional gebunden und können nicht ins Ausland verlagert werden.
Bild: georg-foto
Im öffentlichen Verkehr trägt in Deutschland der Unternehmer die Verantwortung für die Sicherheit. In den Rechtsverordnungen für die diversen Verkehrsmittel wird die Bestellung des Betriebsleiters geregelt, der unbeschadet der Verantwortung des Unternehmers für die Sicherheit des Betriebs sorgt. Der Betriebsleiter für Eisenbahnen wird oft als Eisenbahnbetriebsleiter bezeichnet.
Bild: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA)
Als Pendler werden Personen bezeichnet, deren Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte nicht auf dem Wohngrundstück liegt. Im engeren Sinne werden nur Erwerbstätige, Schüler und Studierende als Pendler bezeichnet, deren Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte in einer anderen Gemeinde liegt.