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EEG

-> Erneuerbare-Energien-Gesetz

Eigenwirtschaftlichkeit

Eigenwirtschaftlich sind solche Verkehre, bei denen der Aufwand nur durch Beförderungserlöse (Fahrausweisverkauf), allgemeine Finanzierungsregelungen, die für alle gelten („allgemeine Vorschriften“ z. B. für Schwerbehinderten-Freifahrt) und sonstige Erträge (z. B. aus Werbung an den Fahrzeugen) gedeckt wird.

Einzelwagenladungsverkehr

Einzelwagenverkehr

Einzelwagenverkehr

Im Einzelwagenverkehr werden einzelne Güterwagen und Wagengruppen transportiert. Wesentliches Merkmal des Einzelwagenverkehrs ist die Bündelung von Ladungen verschiedener Kunden in Zügen des Nah- und Fernverkehrs. Die Bündelung zu Zügen wird in Rangier- und Zugbildungsbahnhöfen vorgenommen.

Eisenbahn

Eisenbahnen sind schienengebundene Verkehrsmittel, die Personen und Güter befördern. Sie ermöglichen den Transport großer Lasten mit hoher Geschwindigkeit und geringem Energieverbrauch. Eisenbahnen werden sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr eingesetzt.

Eisenbahn-Bundesamt

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde. Sie ist zuständig für die Eisenbahnverwaltung und unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Eisenbahnfahrzeug-Führerschein

Zum Führen von Schienenfahrzeugen brauchen Lokführer den sogenannten Eisenbahnfahrzeug-Führerschein. Der in drei Klassen unterteilte Führerschein ist kein behördliches Dokument, sondern wird von Eisenbahnunternehmen ausgestellt.

Eisenbahnfreunde

„Eisenbahnfreunde“ ist der Sammelbegriff für alle, deren Hobby die Eisenbahn ist. Denn die Eisenbahn ist in Deutschland und in anderen Staaten der Welt nicht nur ein wichtiges, sicheres und umweltfreundliches Verkehrsmittel: Sie ist für viele Menschen in unterschiedlichem Maße eine wichtige Freizeitbeschäftigung.

Eisenbahninfrastrukturunternehmen

Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben. Man unterscheidet Betreiber der Schienenwege und Serviceeinrichtungen wie z. B. Personenbahnhöfe oder Güterterminals.

Eisenbahnpersonenverkehr

Eisenbahnpersonenverkehr ist der Teil der Personenbeförderung, der von Eisenbahnen bzw. auf Eisenbahninfrastruktur erbracht wird. Man unterscheidet zwischen Eisenbahnpersonennahverkehr und Eisenbahnpersonenfernverkehr sowie zwischen öffentlichem (Regelfall) und nichtöffentlichem Verkehr (Ausnahme).