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Aktionsplan Güterverkehr und Logistik

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat gemeinsam mit der Transport- und Logistikwirtschaft, mit Umweltverbänden und Gewerkschaften den 2010 erstellten Aktionsplan weiterentwickelt und im Dezember 2015 veröffentlicht. Er wurde im September 2017 zum dritten Mal aktualisiert. Der Aktionsplan beinhaltet Maßnahmen, mit denen der Logistikstandort Deutschland gestärkt, ausgebaut und international vermarktet werden soll.

Alkoholkonsumverbot

Bei einem Alkoholverbot bzw. einem Alkoholkonsumverbot ist es untersagt, in den Verkehrsmitteln des jeweiligen Unternehmens Alkohol zu trinken oder „trinkbereit" mitzuführen. Das Verbot muss in die Beförderungsbedingungen aufgenommen werden.

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) bildet den technisch-betrieblichen Rahmen für Eisenbahnen. Es enthält neben grundlegenden Definitionen (z. B. zur Beantwortung der Frage „Was ist eine Eisenbahn?“) insbesondere die notwendigen Anforderungen zur Gewährleistung sicheren Eisenbahnverkehrs.

Angebot

Das Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) orientiert sich im Idealfall unmittelbar an der Nachfrage. Angegeben wird es in Platzkilometern. Das Angebot ergibt sich aus der Zahl der Fahrgastplätze und der Fahrleistung von Bussen und Bahnen, also dem zurückgelegten Weg.

Anreizregulierung

Eine Anreizregulierung soll auf Monopolmärkten durch staatliche Intervention wettbewerbsähnliche Ergebnisse liefern. Sie dient dazu, so genannte natürliche Monopole zu kosteneffizienter Bewirtschaftung und Preissetzung zu zwingen. Diese Anreizsetzung wird derzeit in den Bereichen Eisenbahninfrastruktur, Energie- und Gasversorgung angewandt. Die Regeln für den Eisenbahnsektor sind Gegenstand des Eisenbahnregulierungsgesetzes

Arbeitsplätze

Die Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), stellen in Deutschland direkt rund 240.000 sichere Arbeitsplätze zur Verfügung. Sie sind regional gebunden und können nicht ins Ausland verlagert werden.

Aufgabenträger

Aufgabenträger fragen bei den Verkehrsunternehmen nach den im Rahmen der Daseinsvorsorge gewünschten Leistungen. Die verantwortlichen Stellen werden nach Maßgabe der jeweiligen Landesgesetzgebung bestimmt.

Aufwand

Entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften mit Geldeinheiten bewerteter Verzehr an Personal und Sachleistungen eines Unternehmens in einem Geschäftsjahr. Der Aufwand verringert den Gewinn (erhöht den Verlust) und führt somit zur Reduzierung des Eigenkapitals des Unternehmens.

Ausbildungsverkehr

Unter Ausbildungsverkehr versteht man die Beförderung von Auszubildenden zur Ausbildungsstätte. Wer Auszubildender im Sinne des Personenbeförderungsrechts ist, ergibt sich aus § 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV).

Ausgleichsleistungen

Ausgleichsleistungen kompensieren gemeinwirtschaftliche Belastungen. Die Leistungen sind keine Subventionen, da ihnen eine Gegenleistung gegenübersteht.