Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) bildet den technisch-betrieblichen Rahmen für Eisenbahnen. Es enthält neben grundlegenden Definitionen (z. B. zur Beantwortung der Frage „Was ist eine Eisenbahn?“) insbesondere die notwendigen Anforderungen zur Gewährleistung sicheren Eisenbahnverkehrs.
Angebot
Bild: Jenaer Nahverkehr GmbH
Das Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) orientiert sich im Idealfall unmittelbar an der Nachfrage. Angegeben wird es in Platzkilometern. Das Angebot ergibt sich aus der Zahl der Fahrgastplätze und der Fahrleistung von Bussen und Bahnen, also dem zurückgelegten Weg.
Anreizregulierung
Eine Anreizregulierung soll auf Monopolmärkten durch staatliche Intervention wettbewerbsähnliche Ergebnisse liefern. Sie dient dazu, so genannte natürliche Monopole zu kosteneffizienter Bewirtschaftung und Preissetzung zu zwingen. Diese Anreizsetzung wird derzeit in den Bereichen Eisenbahninfrastruktur, Energie- und Gasversorgung angewandt. Die Regeln für den Eisenbahnsektor sind Gegenstand des Eisenbahnregulierungsgesetzes
Bahnreform
Durch die Bahnreform wurde das Eisenbahnwesen in Deutschland 1994 gesetzlich und organisatorisch neu geordnet. Eingeleitet wurde sie durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz, ENeuOG).
Bedienungsstandard
Der Bedienungsstandard definiert die Qualitätsmerkmale, die das Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erfüllen soll; meist in Bezug auf Bedienungshäufigkeit (Fahrplantakt), Betriebstage (Werktage, Samstage, Sonn- und Feiertage; Schultage/Ferientage), Betriebszeit (von xx Uhr bis yy Uhr) und Platzangebot.
Beförderungs- bedingungen
Unter Beförderungsbedingungen versteht man die Regelungen, die die Rechte und Pflichten bei der Beförderung regeln. Im Personenbeförderungsrecht zählen zu den Beförderungsbedingungen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die sich in der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB) finden sowie die Besonderen Beförderungsbedingungen, die von den Verkehrsunternehmen und Verbünden aufgestellt werden.
Betriebsleistung
Verkehrsangebot in einem bestimmten Zeitraum, gemessen u. a. in Wagenkilometer, Platzkilometer und Zugkilometer.
Betriebsleiter
Betriebsleiter sind für die sichere und ordnungsgemäße Betriebsführung von Bussen, Straßenbahnen oder Eisenbahnen verantwortlich. Auch in Eisenbahninfrastrukturunternehmen übernehmen Betriebsleiter die Verantwortung für den Betrieb.
Bundesarbeits- gemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG-SPNV)
Die BAG-SPNV ist der Dachverband der aktuell 27 Aufgabenträgerorganisationen des SPNV in Deutschland.
Bundeseigene Eisenbahnen
Bild: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben
Bundeseigene Eisenbahnen sind Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, deren Gesellschaftsanteile zu über 50 Prozent in der Hand des Bundes liegen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile unmittelbar oder mittelbar durch den Bund gehalten werden. Eisenbahnen, die nicht mehrheitlich in der Hand des Bundes liegen, sind Nichtbundeseigene Eisenbahnen.
Bundesnetzagentur
Bild: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur ist die Regulierungsbehörde für den Eisenbahnsektor in Deutschland. Sie überwacht, ob und wie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen ihrer gesetzlich verankerten Pflicht nachkommen, den Zugangsberechtigten (vor allem Eisenbahnverkehrsunternehmen) diskriminierungsfrei Zugang zu ihrer Eisenbahninfrastruktur zu gewähren.
Carsharing
Bild: Deutsche Bahn AG
„Carsharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Rechtsform der Anbieter organisiert ist...“ (Quelle: bcs Bundesverband CarSharing e. V.). Betrieblich lässt sich zwischen dem stationsbasierten und dem -ungebundenen („free floating“) CarSharing unterscheiden. Beim stationsungebundenen CarSharing kann das gemietete Fahrzeug an einem beliebigen Ort im Geschäftsgebiet abgestellt werden und ermöglicht somit anders als beim stationsbasierten CarSharing One-way-Fahrten.
Deutschlandtakt
Der Deutschlandtakt ist ein Konzept für ein besseres Verkehrsangebot auf der Schiene, das u. a. die bisherige Logik des Infrastrukturaufbaus umkehrt: Erst werden die gewünschten Verbindungen festgelegt, dann wird die notwendige Infrastruktur gebaut bzw. ertüchtigt. Die schrittweise Umsetzung des Deutschlandtaktes ist ein wesentlicher Baustein der Verkehrswende.
Differenzierte Bedienung
Der Mobilitätsbedarf in Städten und in ländlichen Regionen lässt sich durch das Zusammenwirken des konventionellen Linienverkehrs mit Bahnen und Bussen und von flexiblen Bedienungsformen bestmöglich befriedigen.
Einzelwagen- ladungsverkehr
Einzelwagenverkehr
Im Einzelwagenverkehr werden einzelne Güterwagen und Wagengruppen transportiert. Wesentliches Merkmal des Einzelwagenverkehrs ist die Bündelung von Ladungen verschiedener Kunden in Zügen des Nah- und Fernverkehrs. Die Bündelung zu Zügen wird in Rangier- und Zugbildungsbahnhöfen vorgenommen.
Eisenbahn
Eisenbahnen sind schienengebundene Verkehrsmittel, die Personen und Güter befördern. Sie ermöglichen den Transport großer Lasten mit hoher Geschwindigkeit und geringem Energieverbrauch. Eisenbahnen werden sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr eingesetzt.
Eisenbahn-Bundesamt
Bild: Getty Images / Gregor Schuster/ Photographer’s Choice RF
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde. Sie ist zuständig für die Eisenbahnverwaltung und unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
Eisenbahnfahrzeug- Führerschein
Zum Führen von Schienenfahrzeugen brauchen Lokführer den sogenannten Eisenbahnfahrzeug-Führerschein. Der in drei Klassen unterteilte Führerschein ist kein behördliches Dokument, sondern wird von Eisenbahnunternehmen ausgestellt.
Eisenbahn- personenverkehr
Eisenbahnpersonenverkehr ist der Teil der Personenbeförderung, der von Eisenbahnen bzw. auf Eisenbahninfrastruktur erbracht wird. Man unterscheidet zwischen Eisenbahnpersonennahverkehr und Eisenbahnpersonenfernverkehr sowie zwischen öffentlichem (Regelfall) und nichtöffentlichem Verkehr (Ausnahme).
Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) ist die Marktordnung für den Eisenbahnverkehr. Es regelt die Spielregeln für Bereitstellung und Nutzung der Eisenbahninfrastruktur. Hierzu zählen z. B. die Rechte der Zugangsberechtigten (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Aufgabenträger, Spediteure und Verlader), die Pflichten der Infrastrukturunternehmen sowie Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur (Regulierungsbehörde).
Fahrgast
Der Fahrgast ist der Kunde, der ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt.
Fahrgastrechte
Als Fahrgastrechte bezeichnet man die Ansprüche von Fahrgästen öffentlicher Verkehrsmittel gegenüber den Verkehrsunternehmen. Der Begriff stellt einen Oberbegriff für alle Ansprüche dar, die ein Fahrgast geltend machen kann.
Fahrleistung
Die Fahrleistung bezeichnet die in einem bestimmten Zeitraum von Bussen und Bahnen zurückgelegte Distanz in Zug- oder Bus-Kilometern. Bei Schienenfahrzeugen wird die Fahrleistung der gesamten Zugeinheit angegeben.
Fahrplan
bah69 - Fotolia.com
Der Fahrplan legt das Fahrtenangebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zeitlich und räumlich fest.
Fernbus
Fernbusse verbinden im Linienverkehr in der Regel Orte miteinander, die mehr als 50 Kilometer voneinander entfernt sind. Gesetzlich geregelt ist der Fernbusverkehr im Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Fernverkehr
Bild: dpa Picture
Der Fernverkehr umfasst den Transport von Personen und Gütern über längere Strecken auf Straße oder Schiene. Als Grenze zum Nahverkehr gelten zumeist 50 km.
Ganzzugverkehr
Bild: Volkmar Schulz /Keystone – Fotofinder.com
Ein Ganzzug ist ein Güterzug, der vom Start- bis zum Zielbahnhof ohne Aussetzen oder Beistellen von Wagen durchfährt. Bei ausreichenden Gütermengen transportieren die Eisenbahnen Ganzzüge von Gleisanschluss zu Gleisanschluss. In diesen Fällen bündeln die Transportkunden ihre Ladungen selbst.
Genehmigungs- wettbewerb
Der Genehmigungswettbewerb ist das Verfahren um die Erteilung einer Liniengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Mithilfe dieses Verfahrens ermittelt die zuständige Behörde, wer die Genehmigung erhalten soll, wenn mehrere Unternehmer Anträge für die gleiche Verkehrsleistung gestellt haben.
Gleisanschluss- förderung
Gleisanschlussförderung ist ein Programm des Bundes, um den Schienengüterverkehr zu steigern.
Hauptverkehrs- relationen
Hauptverkehrsrelationen sind großräumige Verkehrsbeziehungen, die in der Verkehrsstatistik als Binnenverkehr (Verkehr innerhalb Deutschlands), grenzüberschreitender Verkehr (Versand und Empfang) und
Durchgangsverkehr (Transit) bezeichnet werden.
Hauptverkehrszeit (HVZ)
„Hauptverkehrszeiten sind die Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen, in der Regel am Morgen und am Nachmittag“ (Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Das Fachwort im Verkehr. Grundbegriffe des ÖPNV, Alba Fachverlag, Köln 2006).
Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt versteht man ein außerordentliches Ereignis, das unverschuldet von außerhalb des Betriebskreises hereinbricht und unter den gegebenen Umständen auch durch äußerste, nach Lage der Sache vom Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Zur höheren Gewalt zählen z. B. Naturkatastrophen oder Suizide.
Infrastruktur
Die Infrastruktur bezeichnet alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes bzw. einer Region notwendig sind.
Intermodalität
Bild: Ralf Baiker
Intermodalität bedeutet, dass eine Reise oder ein Transport mithilfe mehrerer Verkehrsträger abgewickelt wird. Typische Beispiele intermodaler Ketten sind Park & Ride im Personenverkehr. Zum Einsatz kommen hier sowohl Autos als auch Busse und Bahnen. Im Kombinierten Verkehr werden beispielsweise Eisenbahnen und Lkws eingesetzt, um Güter von A nach B zu bringen.
Jahresnetzfahrplan
Kraftomnibus
Ein Kraftomnibus (Kom) ist ein motorisch angetriebenes Landfahrzeug der Klassen M2 oder M3 mit mehr als acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz, gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG.
Kunde
Deutsche Bahn AG/Tina Henze
Als Kunde wird im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienengüterverkehr (SGV) derjenige bezeichnet, der die Leistungen der Verkehrsunternehmen in Anspruch nimmt (Fahrgast oder Transportkunde).
Leitstelle
Die Leitstelle übernimmt bei Eisenbahnen die dispositive Verkehrssteuerung. Als spurgeführtes Verkehrsmittel können sich Eisenbahnfahrzeuge nur auf einem zuvor festgelegten Fahrweg bewegen. Dieser wird meist im Stellwerk durch einen Mitarbeiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, den Fahrdienstleiter oder Zugleiter eingestellt.
Linie
Die Linie ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der die Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.
Liniennetz
2011 Kartographie Berliner Verkehrsbetriebe BVG
Ein Liniennetz ist eine schematische Karte, die Fahrgästen im Linienverkehr Orientierung bietet. Sie zeigt einzelne oder mehrere Linien – bspw. von U- oder S-Bahnen – in ihrem geografischen Verlauf. Dadurch können sich Fahrgäste schnell über den Streckenverlauf sowie Umsteigemöglichkeiten informieren.
Linienverkehr
Der Linienverkehr stellt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den Regelfall dar. Linienverkehr bezeichnet eine regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen mehreren Orten im Straßenverkehr, in der Schifffahrt (Fähren) und im Luftverkehr.
Mobilitäts- dienstleistungen
Die Fahrt mit dem Bus oder mit der Bahn ist eine klassische Verkehrsdienstleistung: ein abgrenzbares Produkt zur Personenbeförderung vom Einstieg des Fahrgastes in das Fahrzeug und der Fahrt bis zum Ziel. Neben Bussen und Bahnen als Rückgrat der multimodalen Mobilität gibt es weitere ergänzende Mobilitätsdienstleistungen.
Mobilitätsgarantie
Die Mobilitätsgarantie ist ein Versprechen eines Verkehrsunternehmens oder eines Verkehrsverbundes an den Kunden, ihm die Fortbewegung auch über seine vertragliche Verpflichtung hinaus zu ermöglichen.
Modal Split
Der Modal Split bezeichnet den Erfolg eines Verkehrsträgers im Vergleich zu den anderen Verkehrsträgern. Der Modal-Split-Anteil eines Verkehrsträgers gibt an, wie hoch sein Anteil in Prozent an der gesamten Verkehrsnachfrage ist. Bezugsgrößen sind das Verkehrsaufkommen oder die Verkehrsleistung.
Multimodale Mobilität
Unter Multimodalität versteht man die Nutzung bzw. Vernetzung von mehreren Verkehrsmitteln innerhalb eines Zeitraums. Jedes Verkehrsmittel hat seinen optimalen Einsatz. Ein Mensch, der z. B. innerhalb einer Woche verschiedene Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Auto) nutzt, verhält sich multimodal
Netzfahrplan
Der Netzfahrplan dient der Koordination der Infrastrukturnutzung für jeweils eine Fahrplanperiode. Die rechtlichen Grundlagen sind im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) festgelegt.
Nicht-öffentlicher Verkehr
Als nicht-öffentlichen Verkehr bezeichnet man Verkehre, die nicht allgemein entsprechend der jeweils geltenden Bedingungen nutzbar sind, sondern nur für eigene Belange durchgeführt werden. Praktische Bedeutung hat der nicht-öffentliche Verkehr vor allem im Güterverkehr auf Schiene (Werksbahnen) und Straße (Werkverkehr).
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist in der Verordnung 1370 der Oberbegriff für verschiedene Gestaltungen der Rechtsbeziehungen zwischen Verkehrsunternehmen und zuständiger Behörde wie z. B. Verkehrsvertrag, Betrauungsregelung, Dienstleistungskonzession, In-House-Geschäft, Verwaltungsakt.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist der Sammelbegriff für Angebote im Nahverkehr, die nach einem regelmäßigen Fahrplan verkehren und die jeder nutzen kann.
Öffentlicher Straßenpersonen-nahverkehr (ÖSPV)
Bild: Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft
Der Öffentliche Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) ist eine in der Verkehrsstatistik gebräuchliche Abkürzung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen und Straßenbahnen. Der ÖSPV kann weitgehend gleichgesetzt werden mit dem ÖPNV nach Maßgabe des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
Öffentlicher Verkehr
Bild: Otto Durst - Fotolia.com
Der Öffentliche Verkehr umfasst Verkehrs- und Transportangebote, die jedermann im Rahmen der jeweiligen Beförderungsbestimmungen in Anspruch nehmen kann.
Park-and-Ride
Park-and-Ride (kurz: P+R) bietet Autofahrern die Möglichkeit, Pkw und Bahn kombiniert zu nutzen. Das Auto ist dabei Zubringerfahrzeug und kann auf speziellen Parkplätzen direkt neben Bahnhöfen abgestellt werden. Das bequeme Umsteigen soll Autofahrer dazu animieren, nicht die komplette Fahrstrecke mit dem Pkw zurückzulegen.
Personenbeförderungs- gesetz (PBefG)
Bild: Fotolia.com / Mipan
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmer Fahrgäste mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Taxen befördern dürfen.
Personenkilometer
Die Personenkilometer geben Auskunft über die Leistung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie ergeben sich aus der Zahl der Fahrgäste, multipliziert mit der durchschnittlich zurückgelegten Entfernung in Kilometern, der so genannten mittleren Fahrtweite.
Platzkilometer
Das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) berechnet sich in Platzkilometern. Um die Platzkilometer zu ermitteln, müssen die Fahrleistung der einzelnen Busse und Bahnen, also der zurückgelegte Weg, und ihr Angebot an Fahrgastplätzen bekannt sein.
Pünktlichkeit
Pünktlichkeit heißt allgemein, zu einem vorab bekannten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zu sein. Die Anforderungen an die Pünktlichkeit von Bussen und Bahnen sind insbesondere im Personenverkehr hoch.
Regionalverkehr
Der Regionalverkehr überschreitet die Kommunalgrenzen von Stadt und Land – im Gegensatz zum Orts- oder Stadtverkehr, der innerhalb der Gemeindegrenzen stattfindet.
S-Bahn
Bild: Daniel Ernst - Fotolia.com
Die S-Bahn ist ein Eisenbahnverkehrssystem in Ballungsräumen. Es zeichnet sich durch dichte Taktfolge, große Platzkapazität und Haltestellenabstände von 0,8 bis 2 km im besiedelten Gebiet aus.
Schienenbonus
Der Schienenbonus ist eine Sonderregelung der Lärmgrenzwerte im Schienenverkehr.
Schienen- güterverkehr (SGV)
In der Sparte Schienengüterverkehr (SGV) des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) sind über 200 Unternehmen organisiert. Sie befördern rund 650 Millionen Tonnen jährlich. Müssten diese Güter auf der Straße bewegt werden, wären werktäglich rund 77.000 voll beladene Lkw zusätzlich unterwegs.
Schienennetz- Nutzungs- bedingungen
Als Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB) bezeichnet man die Nutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege. Sie enthalten Regelungen, die für die Beantragung und Zuweisung von Infrastrukturkapazität sowie für die Durchführung der beantragten Nutzungen maßgeblich sind.
Schienenpersonen- nahverkehr
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist der Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der mit Eisenbahnzügen erbracht wird.
Schwachverkehrszeit
Bei der Schwachverkehrszeit (SVZ) handelt es sich um eine ältere Definition für den Begriff Nebenverkehrszeit, also Zeiten mit geringem Verkehrsaufkommen.
Schwarzfahrer
Als Schwarzfahrer bezeichnet man Fahrgäste, die keinen gültigen Fahrausweis haben. Der Begriff leitet sich aus dem jiddischen Wort Shvarts (arm) ab. Das Schwarzfahren kann die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) von in der Regel 60,-- Euro und eine Strafverfolgung wegen Beförderungserschleichung zur Folge haben.
Serviceeinrichtung
Serviceeinrichtungen gehören als Betriebsanlagen der Eisenbahn zur Eisenbahninfrastruktur.
Sicherheit
Deutsche Bahn AG/Max Lautenschläger
Die Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentrales Aufgabengebiet der Verkehrsunternehmen. Sicherheit bezeichnet den relativen Zustand der Gefahrenfreiheit, in dem es kein unzulässiges Schadensrisiko gibt. Der Begriff „Sicherheit“ ist hierbei im Sinne von „Safety“ und „Security“ zu verstehen.
Sicherheits- bescheinigung
Nach europäischem Recht benötigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für den Betrieb ihrer Bahnen seit 2004 eine Sicherheitsbescheinigung. Diese wird von der nationalen Sicherheitsbehörde (in Deutschland: Eisenbahn-Bundesamt, EBA) ausgestellt.
Straßenbahn
Eine Straßenbahn ist eine elektrisch betriebene Bahn, die nur auf Schienen fährt. Sie transportiert in erster Linie Personen im Orts- und Nachbarschaftsbereich. Anders als bei der Eisenbahn sind die Straßenbahngleise in den Straßenbelag eingelassen. Regelwerk ist die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen.
Streckennetz
Das System der und die Gesamtheit aller Streckenabschnitte zwischen Anfangs- und Endhaltestellen bzw. Knotenpunkten.
Takt
Der Takt bezeichnet die Zeit zwischen mehreren, in regelmäßigen Zeitabständen aufeinander folgenden Fahrten auf einer Strecke bzw. Linie.
U-Bahn
Die U-Bahn (kurz für: Untergrundbahn) ist eine Stadtschnellbahn. Da sie überwiegend in Tunneln fährt, ist sie vom sonstigen Verkehr unabhängig. Ihre Wagen werden elektrisch angetrieben und bringen Fahrgäste im Linienverkehr ans Ziel. U-Bahnen fahren im Taktfahrplan: Alle Haltestellen der jeweiligen Linie werden in immer gleichen Zeitabständen erreicht.
Unbundling
Unbundling (dt.: Entflechtung) ist die gesetzliche Forderung nach einer Trennung von Netz und Vertrieb.
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
Im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sind rund 600 Unternehmen aus dem öffentlichen Personenverkehr und dem Schienengüterverkehr in 9 Landesgruppen und 5 Sparten organisiert: Bus, Tram, Personenverkehr mit Eisenbahnen, Schienengüterverkehr sowie Verbund- und Aufgabenträgerorganisationen.
Verkehrsaufkommen
Bild: ddp images GmbH
Das Verkehrsaufkommen wird im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Anzahl der Fahrgäste (Beförderungsfälle) dargestellt, im Schienengüterverkehr (SGV) durch die Anzahl der beförderten Tonnen.
Verkehrsgebiet
Ein Verkehrsgebiet bezeichnet die geografische Ausdehnung des Verkehrsangebotes eines Verkehrsunternehmens oder Verkehrsverbunds. Häufig werden die Begriffe Verkehrsraum und Bediengebiet gleichbedeutend verwendet.
Verkehrsinfrastruktur
Verkehrsknoten
Bild: Andreas Muhs
An einem Verkehrsknoten fließen mehrere Verkehrsströme zusammen. Hier können verschiedene Verkehrsmittel miteinander verknüpft werden, z. B. zum Umsteigen.
Verkehrsleistung
Die Verkehrsleistung ist eine wichtige Kenngröße. Sie ergibt sich aus der Zahl der Fahrgäste und Güter, die befördert wurden, multipliziert mit der durchschnittlich zurückgelegten Strecke. Sie wird im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Zahl der Personenkilometer angegeben, im Schienengüterverkehr mit der Zahl der Tonnenkilometer.
Verkehrsmittel
Verkehrsmittel sind zum einen die Fahrzeuge bzw. Transportgefäße (z. B. Zug oder Bus), die auf Verkehrsträgern wie Schiene oder Straße unterwegs sind. Zum anderen sind sie eine Sammelbezeichnung für (Teil-)Systeme wie die Eisenbahn oder den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Verkehrsnachfrage
Die Verkehrsnachfrage ist die Nachfrage nach Beförderungsleistungen, abhängig von Einwohnerzahl, Wirtschaftsaktivität sowie der Kapazität und Auslastung der Verkehrswege.
Verkehrsstatistik
Das Verkehrsgeschehen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie im Schienengüterverkehr (SVG) wird monatlich, quartalsmäßig, jährlich und fünfjährlich von den statistischen Landesämtern bei meldepflichtigen Unternehmen erhoben und vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden in verschiedenen Veröffentlichungen zusammengestellt.
Verkehrsträger
Verkehrsträger bezeichnet die Infrastruktur, die Verkehrmittel wie Busse, Eisenbahnen oder Binnenschiffe nutzen: z. B. Straße, Schiene oder Binnenwasserstraße. Teilweise werden auch Verkehrssysteme wie der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) oder der Motorisierte Individualverkehr (MIV) Verkehrsträger genannt.
Verkehrsverbund
Verkehrsverbünde sind Organisationen, die das Ziel verfolgen, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) noch attraktiver zu gestalten. Das gelingt unter anderem durch einheitliche Tarife, abgestimmte Fahrpläne und weitere Serviceangebote.
Wechselverkehr
Wechselverkehr liegt vor, wenn mindestens zwei Bahnen an einer Beförderung beteiligt sind. In diesen Transportketten übergeben Verkehrsunternehmen Züge und Güterwagen an einen Kooperationspartner, der dann für die Weiterbeförderung zuständig ist.
Werkstatt
Die Werkstatt ist der Ort, an dem sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen an den Fahrzeugen koordiniert und durchgeführt werden. Sie ist häufig Bestandteil eines Betriebshofes, der weitere Gebäude und Einrichtungen umfasst. Die Ausgestaltung einer Werkstatt orientiert sich an den jeweiligen Anforderungen, resultierend aus Fahrzeugen und Unternehmensstruktur.
Zugkilometer
Zugkilometer geben die Fahrleistung von Schienenfahrzeugen an. Ein Zugkilometer bedeutet, dass ein Zug eine Strecke von einem Kilometer zurückgelegt hat. Auch ein einzelnes Triebfahrzeug gilt als Zug.
Zweckverband
Zweckverbände sind Organisationen, die der interkommunalen Zusammenarbeit, beispielsweise bei der Bestellung und Organisation kommunenübergreifender Verkehre, dienen. Neben den für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständigen Zweckverbänden gibt es diese Organisationen in weiteren Bereichen der Daseinsvorsorge.