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Bundesverkehrswegeplan (BVWP)

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Investitionsrahmenplan und ein Planungsinstrument des Bundes für die weitere Entwicklung der in der Verantwortung des Bundes stehenden Straßen, Schienen- und Wasserwege.

Der Bundesverkehrswegeplan wird regelmäßig (nach ca. 10 Jahren) aktualisiert. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im März 2016 den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) vorgelegt. Der VDV hat sich an der bisherigen Diskussion aktiv beteiligt und die methodischen und prognostischen Vorarbeiten im BVWP-Prozess kontinuierlich und kritisch begleitet.

Durch die branchenweiten Umfragen zum Investitionsbedarf für die Bundesschienenwege bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträgern im SPNV verfügt der VDV über fundierte Kenntnisse über die Anforderungen der Netznutzer an die Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur. Auf dieser Grundlage hatte der VDV einen insbesondere nach Korridoren und Knoten strukturierten Vorschlag mit zahlreichen Einzelmaßnahmen im Rahmen der Projektanmeldung eingebracht.

Der verkehrsträgerübergreifende BVWP ist kein Finanzierungsplan. Für Projekte, die in den BVWP aufgenommen werden, muss es weder eine konkrete Finanzierungszusage noch eine verbindliche Festlegung auf einen konkreten Realisierungstermin geben. Auf der Grundlage des Bundesverkehrswegplans werden die Bedarfspläne für den Ausbau der Landverkehrsträger als Bestandteil der jeweiligen Ausbaugesetze formuliert. Der Bedarfsplan für die Bundesschienenwege wird z. B. als Anhang des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSchwAG) in einem Gesetzgebungsverfahren verabschiedet. Er ist alle fünf Jahr zu überprüfen.

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