Derzeit wird diskutiert, wie die notwendige
Finanzierung nach dem Auslaufen des Entflechtungsgesetzes fortgesetzt wird. Ferner steht die Frage an, wie die in den letzten Jahrzehnten gebauten Anlagen, die nunmehr in die Jahre kommen, saniert werden können. Zu beiden Themen haben die Bundesländer gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) eine Finanzierungsstudie beauftragt. Diese ermittelt für die kommenden Jahre einen immer weiter steigenden Finanzierungsbedarf. (Finanzierungsbedarf des
ÖPNV bis 2025: Eine Untersuchung der Intraplan Consult GmbH im Auftrag des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, des Deutschen Städtetages, 13 Bundesländer, 2009.)
Das
Entflechtungsgesetz stammt vom 5. September 2006 und wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl.) I, Seite 2098, 2102 veröffentlicht. Es ist ein zeitlich befristetes Gesetz, das am 31.12.2019 wieder außer Kraft treten soll. Es betrifft die Politikfelder Hochschulen Bildungsplanung, Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und soziale Wohnraumförderung.