Seit 1970 gibt es mit der Dienstgeberabgabe (
U-Bahn-Steuer) in der Stadt Wien ein ähnliches
ÖPNV-Finanzierungsinstrument, das für alle Unternehmen verpflichtend ist. Die Höhe der Dienstgeberabgabe wurde erstmals im Jahr 2012 erhöht und beträgt seitdem 2 € je Woche und Mitarbeiter. Die Einnahmen aus der
U-Bahn-Steuer werden zweckgebunden für den Ausbau der Wiener
U-Bahn verwendet.
Die Bindung der Abgabe an die Lohnsumme erscheint allerdings problematisch, weil sich dadurch die Arbeit verteuert und der Anreiz zum Schaffen neuer
Arbeitsplätze sinkt. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1980 in Deutschland die Lohnsummensteuer abgeschafft. Eine Untersuchung aus dem Jahr 1994 zeigt allerdings, dass die Nahverkehrsabgabe in Frankreich keinen signifikanten Einfluss auf die Arbeitskosten und die Standortwahl von Unternehmen hat und damit ein sehr wirkungsvolles Instrument der
ÖPNV-
Finanzierung ist. Eine Einführung der Nahverkehrsabgabe in Deutschland wird immer wieder vorgeschlagen, ist aufgrund einer fehlenden Rahmengesetzgebung derzeit aber nicht möglich. Ebenfalls ist die konkrete Ausgestaltung einer Nahverkehrsabgabe zu beachten, da diese auch Fehlanreize, beispielsweise den Bau aufwändiger Verkehrssysteme auf eigener Trasse, schaffen kann.