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Nahverkehrsabgabe

Bei der Nahverkehrsabgabe (versement transport) wird die französische Taxe Versement de Transport (VT) als Vorbild genommen, die Kommunen ab 20 000 Einwohnern zweckgebunden zur ÖPNV-Finanzierung erheben können. Das Steueraufkommen kann investiv und konsumtiv verwendet werden.

Die französische Nahverkehrsabgabe ist von Arbeitgebern mit mehr als zehn Mitarbeitern und vom Einzelhandel als Nutznießer des ÖPNV-Angebots zu entrichten. Die Nahverkehrsabgabe ist an die Lohnsumme gekoppelt und der Steuer-Höchstsatz orientiert sich an der Einwohnerzahl der Kommune. Um in eine höhere Kategorie zu gelangen, schließen sich Gemeinden daher häufig zu Kommunalverbänden zusammen. Bei einem Verkehrssystem auf eigener Trasse hat die Steuer einen höheren Hebesatz. Die Nahverkehrsabgabe wird inzwischen in den meisten zur Erhebung berechtigten Kommunen eingenommen. Im Jahr 2010 wurden 44,2 % der Ausgaben für den französischen ÖPNV über die Nahverkehrsabgabe finanziert, die neben den Fahrgeldeinnahmen damit das wichtigste Finanzierungsinstrument ist.


Seit 1970 gibt es mit der Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) in der Stadt Wien ein ähnliches ÖPNV-Finanzierungsinstrument, das für alle Unternehmen verpflichtend ist. Die Höhe der Dienstgeberabgabe wurde erstmals im Jahr 2012 erhöht und beträgt seitdem 2 € je Woche und Mitarbeiter. Die Einnahmen aus der U-Bahn-Steuer werden zweckgebunden für den Ausbau der Wiener U-Bahn verwendet.

Die Bindung der Abgabe an die Lohnsumme erscheint allerdings problematisch, weil sich dadurch die Arbeit verteuert und der Anreiz zum Schaffen neuer Arbeitsplätze sinkt. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1980 in Deutschland die Lohnsummensteuer abgeschafft. Eine Untersuchung aus dem Jahr 1994 zeigt allerdings, dass die Nahverkehrsabgabe in Frankreich keinen signifikanten Einfluss auf die Arbeitskosten und die Standortwahl von Unternehmen hat und damit ein sehr wirkungsvolles Instrument der ÖPNV-Finanzierung ist. Eine Einführung der Nahverkehrsabgabe in Deutschland wird immer wieder vorgeschlagen, ist aufgrund einer fehlenden Rahmengesetzgebung derzeit aber nicht möglich. Ebenfalls ist die konkrete Ausgestaltung einer Nahverkehrsabgabe zu beachten, da diese auch Fehlanreize, beispielsweise den Bau aufwändiger Verkehrssysteme auf eigener Trasse, schaffen kann.


Weiterführende Literatur

Groupement des Autorités Responsables de Transport: L`année 2013 des transports urbains, Paris, September 2015.

Technische Universität Darmstadt: Drittnutzerfinanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs, Darmstadt, Mai 2012.

Groneck, Christoph: Französische Planungsleitbilder für Straßenbahnsysteme im Vergleich zu Deutschland, Dissertation, Mai 2007.

Klein, Angelika: Die französische Nahverkehrsabgabe, in DER NAHVERKEHR 9/1996.