Beförderungsbedingungen
Unter Beförderungsbedingungen versteht man die Regelungen, die die Rechte und Pflichten bei der Beförderung regeln.
Im Personenbeförderungsrecht zählen zu den Beförderungsbedingungen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die sich in der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB) finden sowie die Besonderen Beförderungsbedingungen, die von den Verkehrsunternehmen und Verbünden aufgestellt werden.
Im Eisenbahnverkehr definiert § 12 Abs. 1 AEG die Beförderungsbedingungen als die Regelungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die neben den Beförderungsentgelten den Tarif bilden. Zu den Beförderungsbedingungen zählen danach auch die Entgeltbedingungen. Weitere gesetzliche Regelungen zu den Beförderungsbedingungen finden sich für den Eisenbahnverkehr in der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO).
Inhaltlich regeln Beförderungsbedingungen z. B. die Voraussetzungen für die Beförderung, den Ausschluss von der Beförderung, die Ordnung im Fahrzeug und an den Haltestellen, das so genannte „Erhöhte Beförderungsentgelt“ (EBE) sowie das, was ansonsten oft Gegenstand von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist. Da die VO-ABB und die EVO Rechtsverordnungen des Bundes sind, finden auf sie das AGB-Recht keine Anwendung.
Weiterführende Links
Weiterführende Literatur
"Beförderungsbedingungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs als Rechtsproblem", in: NVZ 2007; S. 288ff
"Fahrgastrechte und -pflichten der ÖPNV-Linienverkehre nach dem PBefG" (ISBN 978-3-942720-18-2)