Im Spätsommer legte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) den Entwurf einer Nachfolgerichtlinie zur bestehenden Förderrichtlinie vor, dem zwischenzeitlich auf EU-Ebene zugestimmt wurde. Die aufgenommenen Neuerungen, mit denen das Förderprogramm verlängert und flexibler wird, sind zu begrüßen:
Der einzelne Zuwendungsempfänger aus der verladenden Wirtschaft ist verpflichtet, nachzuweisen, dass mit dem geförderten Gleisanschluss mindestens das neue oder das bisherige und zusätzliche Transportvolumen abgewickelt wird. Dieser Nachweiszeitraum begann bislang in dem Jahr der Inbetriebnahme des Gleisanschlusses. Zukünftig beginnt der Zeitraum am 1. Januar des auf die Inbetriebnahme folgenden Jahres. Damit wird der zeitintensiven Umstellung der logistischen Abläufe auf Schienentransporte in den Unternehmen Rechnung getragen.
Zudem werden die Nachweiszeiträume flexibilisiert: Die bisherige Möglichkeit der Verlängerung des Nachweiszeitraums von fünf auf sieben Jahre hat bei den Unternehmen der verladenden Wirtschaft nicht zu einer erleichterten Nachweispflicht geführt. Zukünftig soll der Nachweiszeitraum auf zehn Jahre erweitert werden können. Konjunkturelle Schwankungen sollen hiermit abgefedert werden.
Die Laufzeit des neuen Programms, das 2013 in Kraft tritt, verlängert sich von drei auf vier Jahre.