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Privatbahn

 Der Begriff Privatbahn wird teilweise als Synonym für die Nichtbundeseigene Eisenbahn verwendet. Sollen die Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens dargestellt werden, ist der Begriff jedoch irreführend. Die Mehrzahl der klassischen „Privatbahnen“ steht zwar nicht im Eigentum des Bundes, aber mehrheitlich im Eigentum von Ländern und Gemeinden. Auch die im deutschen Markt engagierten Bahnen ausländischer Unternehmensgruppen sind meist ebenfalls keine Privatbahnen im Wortsinne, sondern Gesellschaften der öffentlichen Hand, namentlich der Staatsbahnen anderer Länder.