Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Seit 1971 unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit finanziellen Mitteln bei der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Mit Inkrafttreten der Beschlüsse der Föderalismusreform I haben die Länder ab 2007 mehr Verantwortung für den Verkehrsbereich erhalten.
Für ÖPNV-Investitionsvorhaben in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten ab 30 Millionen Euro stellt der Bund Mittel aus dem GVFG bereit.
Auf Grundlage der Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm wurden die Bundesfinanzhilfen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) aufgestockt: von 332 Millionen Euro (2019) auf etwa 665 Millionen Euro (2020) und auf eine Milliarde Euro ab 2020. Eine weitere Erhöhung ist 2025 auf dann zwei Milliarden Euro vorgesehen. Ab 2026 steigt dieser Betrag erneut um 1,8 Prozent jährlich.
Was wird gefördert?
- Die Grunderneuerung von bestehenden ÖPNV-Anlagen (sogenannte "Bestandssanierung").
- Den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV - darunter von Straßenbahnen und U-Bahnen.
- Den Aus- und Neubau von Umsteigeanlagen zum schienengebundenen ÖPNV in kommunaler Baulast - vorausgesetzt, diese stellen Ladestationen für Kraftfahrzeuge mit alternativen Antrieben bereit.
(Quelle: bundesregierung.de)
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