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Nettovertrag mit Absicherung

Verkehrsvertrag, bei dem das Erlösrisiko überwiegend beim Verkehrsunternehmen liegt. Verkehrsverträge werden über längere Zeiträume geschlossen, im SPNV z. B. meist über 10 bis 15 Jahre. Der Erfolg des Unternehmens hängt wesentlich davon ab, wie präzise die Entwicklungen vorausgesehen werden können. Um das nicht unerhebliche wirtschaftliche Risiko für die Unternehmen handhabbarer zu machen, werden teilweise Absicherungsklauseln vereinbart (z. B.: Der Aufgabenträger trägt die Einnahmeausfälle bei außergewöhnlichen Streckensperrungen oder ab einem Rückgang von x %).