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Betriebsleiter

Betriebsleiter sind für die sichere und ordnungsgemäße Betriebsführung von Bussen, Straßenbahnen oder Eisenbahnen verantwortlich. Auch in Eisenbahninfrastrukturunternehmen übernehmen Betriebsleiter die Verantwortung für den Betrieb.

Unternehmen, die eine Straßenbahn betreiben, sowie Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind zur Bestellung eines Betriebsleiters grundsätzlich verpflichtet (§ 7 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen, BOStrab) bzw. § 1 Verordnung über die Bestellung und Bestätigung sowie die Aufgaben und Befugnisse von Betriebsleitern für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiterverordnung, EBV). Bei Busunternehmen können die Größe des Unternehmens oder andere betriebliche Umstände die Anordnung eines Betriebsleiters durch die Genehmigungsbehörde erforderlich machen. Im Übrigen steht es Busunternehmen frei, einen Betriebsleiter zu bestellen (§ 4 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, BOKraft).

Die Bestellung des Betriebsleiters wird bei Straßenbahn- oder Eisenbahnunternehmen mit Personenverkehr oder einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen von der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde auf Antrag bestätigt, wenn u. a. die fachliche Befähigung zum Betriebsleiter in einer Prüfung nachgewiesen wird (Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter von Straßenbahnunternehmen, StrabBlPV; Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen, EBPV).

Die Akademie des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV-Akademie e. V.) bietet eine Weiterbildung zum Betriebsleiter BOKraft an.

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