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Verkehr
Zweckverband
Zweckverband
Zweckverbände sind Organisationen, die der interkommunalen Zusammenarbeit, beispielsweise bei der Bestellung und Organisation kommunenübergreifender Verkehre, dienen. Neben den für den Öffentlichen Personennahverkehr (
ÖPNV
) zuständigen Zweckverbänden gibt es diese Organisationen in weiteren Bereichen der
Daseinsvorsorge
.
Für den
ÖPNV
zuständige Zweckverbände sind Organisationen, in denen sich mehrere Kommunen als
Aufgabenträger
zusammengeschlossen haben. Das Bündnis ermöglicht es, öffentliche Aufgaben über kommunale Grenzen hinweg wahrzunehmen. Dadurch können z. B. verkehrsplanerische Anliegen verkehrsraumbezogen bearbeitet werden. Eine weitere Tätigkeit der Zweckverbände ist die Sicherung der
Daseinsvorsorge
durch die (überkommunale) Bestellung von Verkehren.
Die Bildung von Zweckverbänden für den
ÖPNV
geht auf das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG), kurz: Regionalisierungsgesetz, zurück. Vom Begriff „Zweckverband“ abzugrenzen ist der
Verkehrsverbund
.
Weitere Begriffe zum Thema Verkehr
Eisenbahn- personenverkehr
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
Eisenbahn-Bundesamt
Sicherheits- bescheinigung