Die in einer Verkehrsgemeinschaft, einer Tarifgemeinschaft oder einem Verkehrsverbund organisierten Verkehrsunternehmen und/oder
Aufgabenträger bieten den Fahrgästen innerhalb der Verbundgrenzen die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel auf der Grundlage eines koordinierten Angebotes und ggf. auch auf der Grundlage eines gemeinsamen Tarifs. Dazu werden die Haustarife bei Verbundgründung von einem Verbundtarif abgelöst. Häufig entstehen durch die Zusammenfassung degressiver Tarife sogenannte „Durchtarifierungsverluste“ beim Übersteig von Fahrgästen zwischen den Verbundverkehrsmitteln.
Ein weiterer Kostenfaktor sind die Harmonisierungsverluste beim Aufbau eines verbundweiten Tarifsystems und Kosten, die durch die Verbundzugehörigkeit u. a. durch höhere Regiekosten, verbundbedingte
Investitionen sowie ggf. direkt an die Verbünde zu entrichtende Dienstleistungsentgelte entstehen. Diese von den Verkehrsunternehmen realisierten Kosten und Mindereinnahmen sind dauerhafte Effekte. Sie stellen verbundbedingte Lasten dar, die von den öffentlichen Haushalten in Übereinstimmung mit geltendem Recht ausgeglichen werden.