Netzzugang
Der Netzzugang bezeichnet die Möglichkeit, die Infrastruktur von Unternehmen oder Organisationen gegen ein Entgelt zu nutzen, z. B. die Schienen der Eisenbahn oder die Stromnetze. Der Zugang ist diskriminierungsfrei zu gewähren.
Die Zugangsrechte werden in der Regel für "monopolistische Engpässe" festgelegt. Das sind Einrichtungen, ohne die auf einem nachgelagerten Markt keine Geschäfte möglich wären und bei denen gleichzeitig Investitionen in eigene Einrichtungen faktisch ausgeschlossen sind. Typische Bereiche, in denen ein Netzzugang gesetzlich vorgeschrieben ist, sind die öffentliche Eisenbahninfrastruktur sowie Strom- und Telekommunikationsnetze. Die Bundesnetzagentur kontrolliert die Einhaltung der Spielregeln für den Netzzugang.