Verlustausgleich
Der Verlustausgleich ist die Deckung des wirtschaftlichen Fehlbetrages eines Unternehmens. Der Verlustausgleich kann über zwei Wege erfolgen: durch Erträge mit Verlustausgleichscharakter oder durch die Deckung von Jahresfehlbeträgen seitens der Eigentümer.
Unter anderem bietet der kommunale Querverbund den nach diesem Organisationsprinzip verbundenen kommunalen Unternehmen eine Möglichkeit der Finanzierung des ÖPNV mit seinen Aufgaben der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen zur Daseinsvorsorge durch entsprechende Verträge zur Verlustübernahme.
Weiterführende Literatur
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Das Fachwort im Verkehr, Köln 2006