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Ergebnisse für "S"

S-Bahn

Die S-Bahn ist ein Eisenbahnverkehrssystem in Ballungsräumen. Es zeichnet sich durch dichte Taktfolge, große Platzkapazität und Haltestellenabstände von 0,8 bis 2 km im besiedelten Gebiet aus.

Schienenbonus

Der Schienenbonus ist eine Sonderregelung der Lärmgrenzwerte im Schienenverkehr.

Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)

Mit der Verabschiedung Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG) hat der Bund in 2013 erstmals einen Betrag von 25 Millionen Euro zur Förderung des Ersatzinvestitionen in die NE-Infrastrukturen bereitgestellt.

Schienengüterverkehr (SGV)

In der Sparte Schienengüterverkehr (SGV) des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) sind über 200 Unternehmen organisiert. Sie befördern rund 650 Millionen Tonnen jährlich. Müssten diese Güter auf der Straße bewegt werden, wären werktäglich rund 77.000 voll beladene Lkw zusätzlich unterwegs.

Schienennetz-Nutzungsbedingungen

Als Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB) bezeichnet man die Nutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege. Sie enthalten Regelungen, die für die Beantragung und Zuweisung von Infrastrukturkapazität sowie für die Durchführung der beantragten Nutzungen maßgeblich sind.

Schienenpersonennahverkehr

Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist der Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der mit Eisenbahnzügen erbracht wird.

Schlichtungsstelle

→ Ombudsstelle

Schülerverkehr

Der Schülerverkehr ist der Verkehr, der dadurch entsteht, dass Schülerinnen und Schüler zur Schule und wieder nach Hause fahren. In der Regel ist die Beförderung durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemeint.

Schwachverkehrszeit

Bei der Schwachverkehrszeit (SVZ) handelt es sich um eine ältere Definition für den Begriff Nebenverkehrszeit, also Zeiten mit geringem Verkehrsaufkommen.

Schwarzfahrer

Als Schwarzfahrer bezeichnet man Fahrgäste, die keinen gültigen Fahrausweis haben. Der Begriff leitet sich aus dem jiddischen Wort Shvarts (arm) ab. Das Schwarzfahren kann die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) von in der Regel 60,-- Euro und eine Strafverfolgung wegen Beförderungserschleichung zur Folge haben.