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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderung oder anderen Mobilitätsbeeinträchtigungen Gegenstände, Medien oder Einrichtungen in allen Lebensbereichen uneingeschränkt nutzen können. Das betrifft insbesondere auch die öffentlichen Verkehrsmittel.

Bei der barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Nahverkehrsmitteln und Verkehrsanlagen sind in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland erhebliche Fortschritte erzielt worden. Die Verkehrsunternehmen des öffentlichen Nahverkehrs haben gemeinsam mit Industrie und Forschung vorbildliche technische Lösungen entwickelt, die auf Hoch- und Niederflurfahrzeuge abgestimmt sind. Der Bund und die Länder haben durch Finanzierungsregelungen und Förderungspraxis zur Anwendung und Verbreitung zugänglicher Fahrzeuge und Anlagen maßgeblich dazu beigetragen.

Die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des regionalen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sowie die Straßenbaulastträger leisten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen seit langem wichtige Beiträge zu barrierefreien Lösungen. Im europäischen Vergleich steht der deutsche ÖPNV im Bereich Barrierefreiheit derzeit sehr gut da. Viele Maßnahmen wurden seit den 1990er Jahren in den Verkehrsunternehmen umgesetzt, beispielsweise sind Stadtbusse bereits zu rund 90 Prozent niederflurig. Neben Haltestellen und Fahrzeugen sind auch die Bereiche „Tarif“ und „Fahrgast-Information“ barrierefreier geworden.

Nachholbedarf besteht bei der Barrierefreiheit dennoch. Der weitere barrierefreie Umbau der Infrastruktur ist aufgrund der hohen Investitionskosten aus wirtschaftlichen Gründen nur mittel- bis langfristig zu realisieren. Zukünftige, bereits absehbare technische Lösungen der Kommunikations- und Informationstechnologie werden wesentlich zur Barrierefreiheit im ÖPNV beitragen.

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Weiterführende Literatur

„Barrierefreier ÖPNV in Deutschland“. Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Alba Fachverlag

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