Ergebnisse für "Daseinsvorsorge"
Aufgabenträger fragen bei den Verkehrsunternehmen nach den im Rahmen der Daseinsvorsorge gewünschten Leistungen. Die verantwortlichen Stellen werden nach Maßgabe der jeweiligen Landesgesetzgebung bestimmt.
Unter Ausbildungsverkehr versteht man die Beförderung von Auszubildenden zur Ausbildungsstätte. Wer Auszubildender im Sinne des Personenbeförderungsrechts ist, ergibt sich aus § 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV).
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderung oder anderen Mobilitätsbeeinträchtigungen Gegenstände, Medien oder Einrichtungen in allen Lebensbereichen uneingeschränkt nutzen können. Das betrifft insbesondere auch die öffentlichen Verkehrsmittel.
Die Daseinsvorsorge bezeichnet die Aufgabe des Staates, seinen Bürgerinnen und Bürgern Güter und Leistungen bereitzustellen, die ihrer Grundversorgung dienen. Dazu zählen die Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die von den Ländern garantiert werden.
Der Fernverkehr umfasst den Transport von Personen und Gütern über längere Strecken auf Straße oder Schiene. Als Grenze zum Nahverkehr gelten zumeist 50 km.
Der Linienverkehr stellt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den Regelfall dar. Linienverkehr bezeichnet eine regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen mehreren Orten im Straßenverkehr, in der Schifffahrt (Fähren) und im Luftverkehr.
Die Mobilitätsgarantie ist ein Versprechen eines Verkehrsunternehmens oder eines Verkehrsverbundes an den Kunden, ihm die Fortbewegung auch über seine vertragliche Verpflichtung hinaus zu ermöglichen.
Der (kommunalwirtschaftliche) Querverbund bezeichnet ein Organisationsprinzip der kommunalen Daseinsvorsorgeaufgaben: Leistungen wie Versorgung und Verkehr werden in einer Gesellschaft, in mehreren Gesellschaften oder in Eigenbetrieben gebündelt und erbracht.
Der Schülerverkehr ist der Verkehr, der dadurch entsteht, dass Schülerinnen und Schüler zur Schule und wieder nach Hause fahren. In der Regel ist die Beförderung durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemeint.
Schwerbehinderte können unter bestimmten Voraussetzungen im Nahverkehr unentgeltlich befördert werden. Die Verkehrsunternehmen erhalten hierfür eine Erstattung, die sich nach den §§ 145 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) IX richtet. In Anlehnung an die Definition von § 2 Absatz 2 SGB IX ist jemand schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent vorliegt.