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Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmer Fahrgäste mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Taxen befördern dürfen.

Wer in Deutschland geschäftsmäßig Fahrgäste befördern möchte, braucht eine Genehmigung. Das PBefG regelt, welche Voraussetzungen der Unternehmer dazu erfüllen muss. Die Anforderungen an die Person des Unternehmers im Hinblick auf Fachkunde, finanzielle Leistungsfähigkeit und persönliche Zuverlässigkeit sind in § 13 PBefG geregelt.

Im Linienverkehr ist der Marktzugang begrenzt. Das bedeutet: Für die gleiche Verkehrsleistung werden nicht ohne weiteres zwei Genehmigungen erteilt. Im Gelegenheitsverkehr mit Bussen und Mietwagen gibt es keine Beschränkungen.
Für den Taxiverkehr gelten besondere Voraussetzungen. Das PBefG regelt auch die Planfeststellung für den Bau von Straßen-, Stadt- und U-Bahnstrecken.

Novellierung des PBefG
Das PBefG ist zum 1.1.2013 novelliert worden. Damit ist das Gesetz an die VO (EG) Nr. 1370/2007 angepasst worden. Des Weiteren wurde der Fernbusverkehr weitgehend liberalisiert.


 
 

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