Ergebnisse für "Finanzierung"
Ausgleichsleistungen kompensieren gemeinwirtschaftliche Belastungen. Die Leistungen sind keine Subventionen, da ihnen eine Gegenleistung gegenübersteht.
Von gesamtwirtschaftlicher Bewertung wird dann gesprochen, wenn ein Verkehrsunternehmen untersucht, wie sich eine Maßnahme auswirkt (z. B. die Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur).
Unter City-Maut versteht man eine Straßenbenutzungsgebühr, die Autofahrer zahlen müssen, um in eine Stadt oder in bestimmte Bereiche einer Stadt zu gelangen.
Eigenwirtschaftlich sind solche Verkehre, bei denen der Aufwand nur durch Beförderungserlöse (Fahrausweisverkauf), allgemeine Finanzierungsregelungen, die für alle gelten („allgemeine Vorschriften“ z. B. für Schwerbehinderten-Freifahrt) und sonstige Erträge (z. B. aus Werbung an den Fahrzeugen) gedeckt wird.
Seit dem Inkrafttreten der Beschlüsse der Föderalismusreform I im Jahr 2007 erhalten die Länder die Mittel der vormaligen GVFG-Landesprogramme vom Bund als Entflechtungsmittel für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden auf Grundlage von Artikel 143c GG.
Mit Erneuerungsbedarf im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder im Schienengüterverkehr sind finanzielle Mittel zur Sanierung der bestehenden Infrastruktur gemeint. Zur Infrastruktur zählen z. B. das Schienennetz, Bahnhöfe und die Betriebstechnik. Im deutschen ÖPNV beläuft sich der jährliche Erneuerungsbedarf auf rund 550 Millionen Euro.
Unter Erneuerungsinvestitionen versteht man Investitionen, die beispielsweise dem Erhalt von Infrastruktur oder Bahnhöfen dienen. Teilweise wird der Begriff der Erneuerungsinvestitionen auch als Reinvestition bezeichnet.
Als Ertrag wird allgemein das Ergebnis wirtschaftlicher Leistungen bezeichnet. Der Ertrag beinhaltet die Erstellung von Gütern und Dienstleistungen eines Unternehmens in einem Geschäftsjahr, die entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften mit Geldeinheiten bewertet werden.
Fahrgeldsurrogate sind Ausgleichszahlungen, die den Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Ausfall von Beförderungsentgelten zustehen. Der Ausgleich erfolgt für die Beförderung im Ausbildungsverkehr zu ermäßigten Tarifen und für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter.
Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Der wichtigste Bereich sind die Fahrgeldeinnahmen aus dem Verkauf von Fahrausweisen, gefolgt von den Ausgleichszahlungen der öffentlichen Hand an die Verkehrsunternehmen.