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Finanzierung
Bestellermarkt
Bestellermarkt
Auf dem Bestellermarkt werden Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zwischen einem Auftraggeber (
Aufgabenträger
) und einem Auftragnehmer (Eisenbahnverkehrsunternehmen) vereinbart: Die grundsätzlich im
Wettbewerb
vergebenen
Verkehrsverträge
über ein Nahverkehrsangebot laufen üblicherweise zwischen zehn und 15 Jahren.
Seit den umfassenden Änderungen der Marktordnung für Eisenbahnen im Rahmen der
Bahnreform
sind die Länder für die
Finanzierung
des Eisenbahnnahverkehrs zuständig. Da sich der SPNV betriebswirtschaftlich nicht rechnet, gibt die öffentliche Hand die gemeinwirtschaftlichen Leistungen in Auftrag, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Der SPNV-Markt ist zweistufig organisiert: Im Bestellermarkt wird das SPNV-
Angebot
zwischen
Aufgabenträger
und
Eisenbahn
vereinbart, im Fahrgastmarkt wird dieses
Angebot
vermarktet. Im Gegensatz zum "klassischen" kommunalen Öffentlichen Personennahverkehr (
ÖPNV
) erzielen Eisenbahnverkehrsunternehmen in der einzelwirtschaftlichen Betrachtung regelmäßig Gewinne.
Weitere Begriffe zum Thema Finanzierung
Fahrkarte
Tarif
Bruttoanreizvertrag
Drittnutzer-finanzierung
Nettovertrag mit Absicherung
Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundes-eigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE)