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Der Fahrgast ist der Kunde, der ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt.
Als Fahrgastrechte bezeichnet man die Ansprüche von Fahrgästen öffentlicher Verkehrsmittel gegenüber den Verkehrsunternehmen. Der Begriff stellt einen Oberbegriff für alle Ansprüche dar, die ein Fahrgast geltend machen kann.
Das Fahrgeld ist der Preis für die vom Kunden gewählte Fahrt aus Sicht des Verkehrsunternehmens. Im Fahrpreis sind im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sieben Prozent Umsatzsteuer enthalten, im Fernverkehr 19 Prozent.
Fahrgeldsurrogate sind Ausgleichszahlungen, die den Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Ausfall von Beförderungsentgelten zustehen. Der Ausgleich erfolgt für die Beförderung im Ausbildungsverkehr zu ermäßigten Tarifen und für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter.
Eine Fahrkarte ist die Berechtigung, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Der Begriff ist gleichbedeutend mit Fahrschein oder Ticket, dem juristischen Terminus Fahrausweis sowie dem heute noch in der Schweiz gebräuchlichen Billett.
Die Fahrleistung bezeichnet die in einem bestimmten Zeitraum von Bussen und Bahnen zurückgelegte Distanz in Zug- oder Bus-Kilometern. Bei Schienenfahrzeugen wird die Fahrleistung der gesamten Zugeinheit angegeben.
Der Fahrplan legt das Fahrtenangebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zeitlich und räumlich fest.
Der Fahrpreis gibt die Kosten für die gewählte Fahrt aus Sicht des Kunden an. Im Fahrpreis sind im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sieben Prozent Umsatzsteuer enthalten, im Fernverkehr 19 Prozent. Der Fahrpreis im ÖPNV ergibt sich aus dem Tarif.
→ Fahrkarte
Fernbusse verbinden im Linienverkehr in der Regel Orte miteinander, die mehr als 50 Kilometer voneinander entfernt sind. Gesetzlich geregelt ist der Fernbusverkehr im Personenbeförderungsgesetz (PBefG).